Die soziale und ethnische Zusammensetzung des Heeres in Republik und Kaiserzeit

Drei Hauptepochen des Heerwesens können in Republik und Kaiserzeit unterschieden werden. Dazu gehören

  1. die Bürgermiliz (etwa von 390-100 v. Chr.)
  2. das Söldnerheer seit Marius (100-25 v. Chr.)
  3. das Berufsheer der Kaiserzeit.

Diese strukturellen Umwandlungen erbrachten auch immer eine Veränderung hinsichtlich der kulturellen Schichtung innerhalb des Heeres. In Republik sowie Kaiserzeit existierte die allgemeine Dienstpflicht aller römischen Bürger gebunden an ein bestimmtes Mindestvermögen.

Die Miliz der Bauern und Bürger in der frühen Republik war kein stehendes Heer, sondern bestand aus ausschließlich römischen Rekruten oder Reservisten mit einem bestimmten Mindestvermögen. Dieses System führte zu einer Verarmung der Mittelschicht, da diese in Kriegszeiten ihre Höfe verlassen musste und da ihr Eigentum finanziell sowie wirtschaftlich verkam. Da außerdem die aufgestellten Soldaten nicht an die Anforderungen des Kriegsdienstes gewöhnt waren, gingen auch viele Schlachten zu Beginn der Feldzüge verloren.

Die Heeresreform von Marius erbrachte einen langsam verlaufenden Wandel in der hierarchisch aufgebauten Heeresordnung und eine Erleichterung für die Mittelschicht. Zum Inhalt hatte sie folgendes:

Das Proletariat durfte nun zum Kriegsdienst angeworben werden (vorher nur Bürger mit bestimmtem Mindestvermögen). Als Anreiz dienten durch ein Ackergesetz festgelegte Siedlerstellen in zusammenhängenden Gebieten nach ihrer Entlassung. Das Resultat war, dass das so aufgestellte Söldnerheer sich nun nicht mehr dem Staat Rom verpflichtet fühlte, sondern ihrem Feldherrn, der ihnen Sold und Beute sicherte. Diesen Aspekt versuchten Politiker als auch Oberbefehlshaber der Armee in den beginnenden Bürgerkriegen auszunutzen.

Mit diesem geschaffenen System des Söldnerheeres war das Rekrutierungsproblem gelöst und die Mittelschicht entlastet. Es wurden jetzt auch immer mehr Menschen aus den Provinzen angeworben, die die Absicherung ihrer Angehörigen und ihrer eigenen Heimat, an deren Aufbau sie maßgeblich durch den Bau von Straßen etc. beteiligt waren, lockte. Den Provinzialen wurde nach ehrenhafter Entlassung das volle römische Bürgerrecht gewährt.

In der Kaiserzeit hatte Augustus das Söldnerheer zu einem Berufsheer mit 20- bis 25jähriger Dienstzeit umgestaltet, das in festen Garnisonen an den Grenzen des Reiches stationiert war und aus Legionen und Auxilien bestand. Zunächst trat eine rückläufige Bewegung ein, da die Legionen nach dem Willen des Kaisers Augustus und seiner Nachfolger ausschließlich aus Römern und Italikern (seit ca. 88 v.Chr. mit römischem Bürgerrecht ausgestattet) rekrutiert werden sollten. Die in der späten Republik begonnene schleichende Entwicklung, dass auch Nichtrömer in die Legionen und Auxilien aufgenommen wurden, konnte jedoch nicht mehr aufgehalten werden. (Ein bedeutsamer Grund könnte sein, dass man versuchte, der Dienstzeit wieder eine religiöse Grundlage zu geben. So entstand eine innere Bindung an den Kaiser, dem göttliche Verehrung entgegengebracht wurde. Das könnte die Begründung dafür sein, dass nach dem Tod des Kaisers oft Krisen beobachtet wurden.) Diese Entwicklung führte dazu, dass der Anteil der Römer und Italiker im gesamten Heer stark zurückging und Bauern aus den Provinzen die Hauptmasse an Soldaten in den Legionen sowie den Auxilien stellte.

Die verschiedenen Reformen beeinflussten, wie oben erwähnt, nicht nur die kulturelle Zusammensetzung, sondern auch die gesellschaftliche Schichtung innerhalb des Heeres.

So war in der Republik die Stellung in der Armee geprägt vom ständischen System, das in Rom vorherrschte. Allgemein galt: Die Offiziere entstammten dem Senatorenstand bzw. dem Ritterstand und die Soldaten dem besitzenden römischen Bürger- bzw. Bauerntum. Der militärische Oberbefehlshaber, der in der Republik einen Teil der Amtsgewalt innehatte (Konsul, Prokonsul, Prätor,...), war, ebenso wie der Legat bzw. Legionskommandeur und der Quästor, der zuständig war für die Finanzen und die wirtschaftlichen Aufgaben (Sold, Verpflegung,...), senatorischen Ursprungs. Die Präfekten, d.h. Lagerkommandanten, entstammten wie die Militärtribunen, die die innere Ordnung aufrecht erhalten sollten, dem Ritterstand. Die höchste Stellung, die ein Angehöriger des dritten Standes erreichen konnte, war der Rang des Zenturionen, wenngleich dieser nicht zu den Offizieren zählte, obwohl seine Aufgaben als Kompaniechef aus heutiger Sicht betrachtet, ähnlich waren. Diese strengen Einteilungen wurden im Verlauf immer weiter aufgesplittet. Zunächst erfolgte, wie oben erwähnt, die Eingliederung des Proletariats in das Heer. Gleichzeitig zog sich die verarmte Mittelschicht zur Mehrheit trotz der immer noch gültigen allgemeinen Wehrpflicht in das Privatleben zurück. Unterstützend wirkten dabei auch die Bewohner der Provinzen, da sie im Verlaufe der Kaiserzeit die Hauptmasse an Soldaten stellten. Ein Leben als Soldat im Dienst der Armee erschien den römischen Bürgern im Gegensatz zu einem Offiziersposten nicht mehr erstrebenswert zu sein. Und auch hier machte die Entwicklung nicht halt, denn mit der steigenden Unsicherheit im Reich und der wachsenden militärischen Unfähigkeit seiner Bewohner rekrutierte sich auch das Offizierskorps in der Kaiserzeit immer mehr aus Nichtrömern.

Als Fazit ist zu ziehen, dass die Reformen in Republik und Kaiserzeit die Weichen für ein in sozialer sowie auch ethnischer Zusammensetzung im Wandel begriffenes Heer gestellt haben.

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Quellenangaben:

Leggewie, Otto (Hrsg.): Die Welt der Römer, Münster Westfalen 1978

Krefeld, Heinrich: Res Romanae, Frankfurt am Main 1983

Christ, Karl: Geschichte Der Römischen Kaiserzeit, München 1988

Nadine Riedel Dez. 2000